Der RBB muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht hob damit das Urteil von zwei Instanzen auf. Auch andere öffentlich-rechtliche Sender müssen Wahlwerbung der Partei senden.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD statt. Der RBB hatte die Ausstrahlung abgelehnt, weil der Spot volksverhetzende Inhalte enthalte. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst entschieden, dass der Sender den Spot nicht zeigen muss und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es am Wochenanfang in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden. Auch das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Europawahlspots der rechtsextremen NPD verweigert – nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht. Nach Angaben des RBB versuchte es die Partei danach mit einem neu geschnittenen Spot beim Ersten.
Der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk müssen dagegen nach Gerichtsentscheidungen eine Werbung der NPD für die Europawahl im Hörfunk senden. Der NDR hat den Spot bereits einmal in seinem Hörfunkprogramm „NDR Info“ ausgestrahlt. Eine zweite Ausstrahlung ist am 21. Mai vorgesehen. Der Text habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht „evident“ (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der Bayerische Rundfunk (BR) will sich juristisch dagegen wehren. Zuvor waren Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilung desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Hörfunkspot heißt es laut Verwaltungsgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.“
Es schau'n aufs Hakenkreuz voll Hoffnung schon Millionen, mein Kameraden. Schon flattern Hitlerfahnen über allen Straßen.
Zachary Howard
Mann trägt beim Aufhängen von AfD-Wahlplakaten Schreckschusspistole
Gut sichtbar mit einer Schreckschusspistole ausgestattet haben zwei Männer am Dienstagnachmittag Wahlplakate für die AfD aufgehängt. Unterwegs waren sie ausgerechnet in der Waffenverbotszone auf der Leipziger Eisenbahnstraße, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Mehrere Anrufer hätten die Beamten auf die Männer hingewiesen.
Bei einer Kontrolle außerhalb der Waffenverbotszone stellten die Polizisten fest, dass am Gürtel eines 54-Jährigen ein leeres Holster hing. Er übergab den Beamten zudem eine Schreckschusspistole, die im Auto der Wahlkampfhelfer lag. Zu der Pistole zeigte der 54-Jährige einen entsprechenden Waffenschein vor.
Wie die Polizei mitteilte, zeigten die aufgehängten AfD-Plakate jedoch deutlich, dass sich die Männer zuvor in der Waffenverbotszone aufgehalten hatten. Zeugen bestätigten das. Daher wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Waffenverbot angezeigt, die Schreckschusspistole zogen die Beamten ein.
Er führte keine Waffe bei sich, verstoß jedoch gegen das Gesetz zum Führen von Waffen. Und in den Kommentaren auf welt.de und im zugehörigen Twitterverlauf von @welt wieder die übliche Bagage mir ihrem "gnihihi #Kantholz" und Verleumdung anderer Attacken auf AfD Personal ("Bremer AfD-Politikerin beim Kleben von Wahlplakaten getreten").
Politikerin sorgt mit freizügigem Einhorn-Kostüm für Aufregung Fast nackt posierte eine Lokalpolitikerin als Einhorn bei der Eröffnung einer Gartenschau im Ostalbkreis. Während manch einer das Kostüm als anstößig empfand, nahm der baden-württembergische Ministerpräsident den Auftritt mit Humor. archive.fo/RMjTh